Die Unabhängigkeitserklärung, die Verfassung der Vereinigten Staaten, die Verfassungen der verschiedenen Staaten und die organischen Gesetze der Territorien zielen gleichermaßen darauf ab, die Menschen bei der Ausübung ihrer gottgegebenen Rechte zu schützen. Keiner von ihnen gibt vor, Rechte zu verleihen.
(The Declaration of Independence, the United States Constitution, the constitutions of the several states, and the organic laws of the territories all alike propose to protect the people in the exercise of their God-given rights. Not one of them pretends to bestow rights.)
Dieses Zitat unterstreicht ein grundlegendes Prinzip über die Natur von Rechten und die Rolle rechtlicher Rahmenbedingungen in einer Gesellschaft. Es betont, dass Gesetze, Verträge und Verfassungen keine Quellen von Rechten sind, sondern vielmehr Beschützer und Bestätiger bereits bestehender Rechte, die als inhärent und göttlicher Natur gelten. Im Laufe der Geschichte wurden viele Rechtssysteme paradoxerweise als Rechtssysteme betrachtet, die Rechte gewähren, was bedeuten kann, dass Rechte von Autoritäten verliehene Privilegien sind. Dieses Zitat korrigiert jedoch dieses Missverständnis und erinnert uns daran, dass Rechte der menschlichen Existenz innewohnen und die Rolle der Regierungsführung darin besteht, diese Rechte vor Verletzungen zu schützen. Die Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da sie das Individuum in den Mittelpunkt der Rechtsüberlegungen stellt und die Bedeutung der persönlichen Freiheit und Souveränität unterstreicht. Gesetze sind dann Instrumente, um Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit zu gewährleisten, damit Einzelpersonen ihre natürlichen Rechte ohne unangemessene Eingriffe ausüben können. Diese Perspektive ist besonders relevant in Diskussionen über staatliche Autorität, Bürgerrechtsbewegungen und den laufenden Debatten über den Umfang und die Grenzen gesetzlicher Macht. Die Erkenntnis, dass Rechte intrinsisch sind, trägt dazu bei, eine Gesellschaft zu fördern, in der der Einzelne gestärkt wird und Regierungen eher als Verwalter denn als Gewährer der menschlichen Freiheit angesehen werden. Es unterstreicht auch die Bedeutung von Wachsamkeit beim Schutz dieser Rechte vor Eingriffen, sei es durch die Legislative, die Exekutive oder die Judikative der Regierung oder andere Machtquellen. Letztlich vertritt diese Sichtweise die Idee der Menschenwürde und der Unverletzlichkeit der Naturrechte als Grundlage einer gerechten Gesellschaft.