In den 1960er Jahren gab es einen Vorschlag für eine "nationale Datenbank", die darauf abzielte, die staatliche Effizienz durch Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Agenturen zu verbessern. Befürworter der Annahme, dass das System mit dem richtigen Design trotz der Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs harmlos funktionieren könnte. Sie argumentierten, dass Schutzmaßnahmen umgesetzt werden könnten, um die verantwortungsvolle Verwendung zu gewährleisten. Gegner waren sich jedoch vehement nicht einig, weil sie befürchteten, dass ein solches System letztendlich zu einer erhöhten staatlichen Kontrolle und der Erosion der bürgerlichen Freiheiten führen würde, die einen Polizeistaat aufrechterhalten.
Die Debatte um den Vorschlag für die nationale Datenbank zeigte die Spannung zwischen Effizienz und Privatsphäre. Die Befürworter hob potenzielle Vorteile für die Verbesserung der Verwaltungsverwaltung hervor, während Kritiker Alarme über das Risiko einer Überwachung und des Machtmissbrauchs ausgeworfen haben. Letztendlich setzten sich die Kritiker durch und blockierten die Initiative, da sie befürchteten, dass kein Maß an Regulierung die nachteiligen Folgen etablierter Datensysteme zu individuellen Freiheiten und gesellschaftlichen Vertrauen verhindern könnte.